im Amt Itzstedt
Liebe Eltern,
für die Gemeinden Itzstedt, Nahe und Kayhude ist unsere Schule die zuständige Grundschule. Das Einschulungsverfahren ist mit den örtlichen Kindergärten abgestimmt und beginnt im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung mit der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder im Schulbüro.
Ihr Kind ist schulpflichtig, wenn es im Jahr der Einschulung bis einschließlich 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hat.
Beispiel: Einschulung im September 2008 - Ihr Kind muss vor dem oder am 30. Juni 2002 geboren sein.
Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder eingeschult werden. Abhängig ist das von der Entscheidung der Schulleitung, die die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung und des Unterrichtspiels bei seiner Entscheidung heranzieht.
Sollten Sie erst kurz vor dem Schuljahrsstart in unseren Bereich hinzuziehen, so melden Sie sich bitte so schnell wie möglich mit Ihrem Kind im Schulbüro.